Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen den Bedingungen der „Hai-Life e.K.“ zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Veranstalters/Auftraggebers, die die „Hai-Life e.K.“ nicht ausdrücklich anerkennt, sind für die „Hai-Life e.K.“ unverbindlich, auch wenn die „Hai-Life e.K.“ Ihnen nicht ausdrücklich wiederspricht.

1.0 Haftung

Für Beschädigungen und Verluste der technischen Anlage, Lichteffektgeräte, Tonträger (CD´s), Laptop, Festplatte & Controller haftet der Auftraggeber. Ausgenommen von der Haftung sind Schäden die beim Transport oder durch das Personal der „Hai-Life e.K.“ entstehen. Verlust/Beschädigungen der erwähnten Geräte und deren Zubehör müssen zum Wiederbeschaffungswert ersetzt werden. Arbeitet der Mitarbeiter der „Hai-Life e.K.“ mit fremder Technik/Equipment, entfallen sämtliche Haftungsansprüche bei Defekten oder Verlusten der benutzten Technik gegenüber der „Hai-Life e.K.“. Bei Nichteinhaltung des Dienstleistungsvertrages hat der schuldige Vertragspartner eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage zu zahlen. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn einer der Vertragspartner zu den umseitig gemachten Angaben des Dienstleistungsvertrages, zu den gleichen Daten und zu den gleichen Konditionen einen gleichwertigen Ersatz beschaffen kann. Die „Hai-Life e.K.“ übernimmt keine Haftung für Veranstaltungen, die durch widrige Umstände wie Witterungseinflüsse oder behördliche Beschränkungen (oder sonstige von der „Hai-Life e.K.“ nicht zu beeinflussende Gründe) ausfallen müssen. Für leicht fahrlässiges Verhalten des Personals der „Hai-Life e.K.“ wird auch innerhalb von Verträgen nur nach §831 BGB gehaftet.

2.0 Zahlungsbedingungen

Preise werden in € (Euro) angegeben und sind -wenn nicht anders erwähnt- Bruttopreise. Die Gage ist frei von Abzügen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen/überweisen. Falls in der Auftragsbestätigung erwähnt, wird die Rechnungssumme nach Ende der Veranstaltung, in bar, beim Mitarbeiter der „Hai-Life e.K.“ fällig.

3.0 Stornierungsbedingungen

Stornierungen werden bis 4 Wochen vor der Veranstaltung mit einer Verwaltungsaufwandspauschale in Höhe von € 50,00 inkl. MwSt. berechnet. Spätere Stornierungen werden ab der 4. Woche vor der Veranstaltung mit 50% der Grundpauschale, zwei Tage vor der Veranstaltung mit 100% berechnet. Dieses gilt auch für Buchungen von weiteren Komponenten welche in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind (Fotoboxen, CandyBar etc.).

4.0 Auf- & Abbau

Der Aufbau der technischen Anlage und aller gebuchten Komponenten erfolgt generell eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn und von daher ist der Veranstaltungsraum auch rechtzeitig dem Personal der „Hai-Life e.K.“ zugängig zu machen (ausgeschlossen größere Veranstaltungen ab 200 Personen). Wünscht der Vertragspartner den Aufbau zu einem früheren Zeitpunkt, so berechnen wir für die Zeit zwischen Aufbauende und Musikbeginn pro Stunde eine pauschale von € 30,00 inkl. MwSt.. Der Abbau erfolgt soweit nicht anders vereinbart im Anschluss an die Veranstaltung. Es ist vom Auftraggeber ein Stromanschluss mit min. 230V/16A zur Verfügung zu stellen sowie ein Tisch (ca. 1,20m x 0,6m) zur Ablage der Geräte. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen das der Auf- Abbau reibungslos, gefahrlos und ohne weiteren großen Aufwand betrieben werden kann.

Verzögerungen in der Anfangszeit durch unerwartete Gegebenheiten können preislich nicht gemindert werden. Sollte das nicht möglich sein, verpflichtet sich der Auftraggeber die „Hai-Life e.K.“ über eventuelle Beeinträchtigungen (kein direktes Parken am Veranstaltungsort, mehrere Treppen bzw. Etagen müssen überwunden werden etc.) rechtzeitig zu informieren. Sollte dieses nicht erfüllt sein, dann obliegt die Durchführung der Veranstaltung der subjektiven Einschätzung des Mitarbeiters der „Hai-Life e.K.“. Soll die Veranstaltung/Auf- & Abbau auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners trotz geäußerter Sicherheitsbedenken des Hai-Life Mitarbeiters durchgeführt werden, übernimmt der Vertragspartner die Haftung für eventuelle Sach- & Personenschäden. Wird die Veranstaltung aufgrund geäußerter Sicherheitsbedenken oder äußere widriger Umstände nach Einschätzung des Mitarbeiters der „Hai-Life e.K.“ nicht durchgeführt, entfallen sämtliche Regressansprüche des Vertragspartners aus dem geschlossenen Vertrag mit der „Hai-Life e.K.“.

5.0 Datenschutzerklärung

Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass sämtliche Daten, die zur Auftragsbearbeitung & -ausführung relevant sind, von der „Hai-Life e.K.“ gespeichert werden. Diese Daten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben. Weitere Hinweise finden Sie unter „Hinweise zur DSGVO“ die dem Vertrag beigefügt sind und mit Annahme des Vertrages zugestimmt werden.

6.0 Sonstiges

Der Mitarbeiter der „Hai-Life e.K.“ benötigt einen kostenfreien Parkplatz, für den der Vertragspartner zu sorgen hat. Anfallende Kosten werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind vom Vertragspartner zu entrichten. Die „Hai-Life e.K.“ weist darauf hin, dass Ihre Mitarbeiter auch mit Sicherungskopien und mp3-Dateien arbeiten. Maßgebend ist allein der schriftliche Vertrag (Buchungsbestätigung). Änderungen, Ergänzungen sowie Verzicht auf die Schriftform können nur schriftlich vereinbart werden. Nebenabreden werden nicht getroffen. Ergänzend gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehende Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Düsseldorf. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein, bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt

HAI-LIFE Köln DJ Service & More, Vincent Schwiedeps, Severinstr. 33, 50678 Köln,
(im Folgenden “HAI-Life Köln” genannt)

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Bedingungen von „ HAI-Life Köln“ zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung als
anerkannt. Abweichende Bedingungen des Veranstalters/Auftraggebers, die „HAI-Life Köln“ nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt,
sind für „HAI-Life Köln “ unverbindlich, auch wenn „HAI-Life Köln“ Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht

1.0 Haftung
Für Beschädigungen und Verlust der technischen Anlage sowie der Lichteffektgeräte haftet der Auftraggeber.
Ausgenommen von der Haftung sind Schäden die beim Transport oder durch das Personal der „HAI-Life Köln“ entstehen. Verlust der technischen Anlage sowie der Lichteffektgeräte müssen zum Wiederbeschaffungswert ersetzt werden. Bei Nichteinhaltung des Dienstleistungsvertrages hat der schuldige Vertragspartner eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage zu zahlen. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn einer der Vertragspartner zu den gemachten Angaben des Dienstleistungsvertrages, zu den gleichen Daten und zu den gleichen Konditionen einen gleichwertigen Ersatz beschaffen kann. Die „HAI-Life Köln“ übernimmt keine Haftung für Veranstaltungen, die durch widrige Umstände wie Witterungseinflüsse oder behördliche Beschränkungen (oder sonstige von den „HAI-Life Köln“ nicht zu beeinflussende Gründen) ausfallen müssen. Für leicht fahrlässiges Verschulden des Personals der „HAI-Life Köln“ wird auch innerhalb von Verträgen nur nach §831 BGB gehaftet

2.0 Zahlungsbedingungenen
Preise werden in € (Euro) angegeben und sind – wenn nicht anders erwähnt – Nettopreise. Die Gage ist frei von Abzügen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen überweisen. Falls in der Auftragsbestätigung erwähnt, wird die Rechnungssumme am Veranstaltungstag direkt im Anschluss nach der Veranstaltung beim DiscJockey fällig.

3.0 Stornierungsbedingungen
Stornierungen werden ab dem 14. Tag nach dem Erhalt der Buchungsbestätigung mit einer Verwaltungsaufwandspauschale in Höhe von € 50,00 berechnet. Spätere Stornierungen werden ab der 12. Woche vor der Veranstaltungstag mit 50% von der Grundspielzeit, ab der 4. Woche mit 75% und ab der 1. Woche vor der Veranstaltung mit 100% von der Grundspielzeit berechnet.

4.0 Auf- und Abbau
Der Aufbau der technischen Anlage sowie der Lichteffektgeräte erfolgt generell ca. eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn und von daher ist der Veranstaltungsraum auch rechtzeitig dem Personal von „HAI-Life Köln“ zugängig zu machen (ausgeschlossen größere Veranstaltungen ab 400 Personen).Wünscht der Vertragspartner den Aufbau zu einem früheren Zeitpunkt, so berechnen wir für die Zeit zwischen Aufbauende und Musikbeginn pro Stunde eine Pauschale von € 25,00 (Netto). Der Abbau erfolgt soweit nicht anders vereinbart im Anschluss an die Veranstaltung. Es ist vom Auftraggeber ein Stromanschluss mit mind. 230V / 16A zur Verfügung zu stellen sowie ein Banketttisch (ca. 1,20m x 0,6m) zur Ablage der Geräte. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auf- & Abbau reibungslos, gefahrlos und ohne großen Aufwand betrieben werden kann. Sollte das nicht möglich sein, verpflichtet sich der Auftraggeber, „HAI-Life Köln“ über eventuelle Beeinträchtigungen zu informieren.
Sollte dieses nicht erfüllt sein dann obliegt die Durchführung der Veranstaltung der subjektiven Einschätzung des Mitarbeiters der Firma „HAI-Life Köln“. Soll die Veranstaltung auf ausdrücklichen Wunsch des Veranstalters trotz geäußerter Sicherheitsbedenken des „HAI-Life Köln“ Mitarbeiters durchgeführt werden, übernimmt der Veranstalter die Haftung für eventuelle Sach- & Personenschäden. Wird die Veranstaltung aufgrund geäußerter Sicherheitsbedenken oder äußere widriger Umstände nach Einschätzung des Mitarbeiters der Firma „HAI-Life Köln“ nicht durchgeführt, entfallen sämtliche Regressansprüche des Auftraggebers aus dem geschlossenen
Vertrag mit „Hai-Life Köln“.

5.0 Datenschutzbedingungen
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass sämtliche Daten, die zur Auftragsbearbeitung & -ausführung relevant sind, von „HAI-Life Köln“ gespeichert werden. Diese Daten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben.

6.0 Sonstiges
Der DiscJockey/der Mitarbeiter der „HAI-Life Köln“ benötigt einen kostenfreien Parkplatz, für den der Veranstalter/Auftraggeber zu sorgen hat. Der Veranstalter/Auftraggeber sorgt für die Verpflegung (Essen/Getränke) des DiscJockey/ der Mitarbeiter. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind vom Veranstalter/Auftraggeber zu entrichten. „HAI-Life Köln“ weist darauf hin, dass ihre Mitarbeiter ggf. auch mit Sicherungs-Kopien und mp3-Dateien arbeiten. Maßgebend ist allein der schriftliche Dienstleistungsvertrag. Änderungen, Ergänzungen sowie Verzicht auf die Schriftform können nur schriftlich vereinbart werden. Nebenabreden werden nicht getroffen. Ergänzend gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist das
Amtsgericht Köln. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein, bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.